Funkbasierte Breitbandtechniken und Auswirkungen ihrer elektromagnetischen Felder auf den Menschen
Funkbasierte Breitbandtechniken sind oftmals die effizienteste Möglichkeit für eine kurzfristige Erschließung ländlicher Räume mit Breitbandtechniken. Eine Realisierung scheitert aber bisweilen an Unsicherheiten über die Auswirkungen der elektromagnetischen Felder auf den Menschen ("Elektrosmog").
Die Auswirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF) auf die Umwelt und insbesondere den Menschen sind in den letzten Jahren weltweit vielfältig untersucht worden. Basierend auf den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch Feldeinwirkung ausgelöst werden können, hat die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) weltweit anerkannte Grenzwerte vorgeschlagen. Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder richten sich nach deren Frequenz und sind unabhängig von der Art der Anwendung.
In Deutschland wird der Schutz von Bürgern und Umwelt durch die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMF) gewährleistet. Danach ist u. a. Inbetriebnahme und Betrieb jeder ortsfesten Funkanlage erst dann möglich, wenn die Bundesnetzagentur an Hand der geltenden Grenzwerte für diese Anlage einen Sicherheitsbereich in vertikaler und horizontaler Richtung ermittelt hat, der nicht frei zugänglich sein darf. Die Netzbetreiber müssen diesen Schutz sicherstellen. Bei Mobilfunkbasisstationen zum Beispiel beträgt der Sicherheitsabstand in der Regel nur einige Meter. Für Arbeiter im Nahbereich einer Funkanlage gelten besondere Arbeitsschutzbestimmungen. Die BEMFV verweist bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte auf die 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, in welcher die Empfehlungen der ICNIRP verbindlich vorgegeben sind.
Dass außerhalb des geschützten Bereichs von elektromagnetischen Feldern keine Gefahr für Menschen ausgeht, belegt eine Fülle relevanter wissenschaftlicher Untersuchungen. Regelmäßige Messungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass die Felder die vorgegebenen Grenzwerte in aller Regel sogar um ein bis zwei Größenordnungen unterschreiten. Auch das im Juni 2008 abgeschlossene Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) bestätigt, dass es nach heutigem Erkenntnisstand der Wissenschaft keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die gültigen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung unzureichend sind.
Auch Untersuchungen zu Hochfrequenzimmissionen von funkbasierten Breitbanddiensten im Auftrag der Breitband Initiative Bayern zeigten, dass die Exposition durch Flächenversorgende WLAN- bzw. WiMAX-Anwendungen im Mittel weniger als ein Millionstel des Grenzwertes beträgt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Bereitstellung von funkbasierten Breitbanddiensten nach wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht von einer Gefährdung der Bevölkerung auszugehen ist, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte, die den Schutz des Menschen gewährleisten, eingehalten werden müssen. Diese Verpflichtung gilt auch für alle funkbasierten Breitbanddienste - existierende wie zukünftige.